JETZT GIBT’S AUF DIE OHREN – SECURITY ON AIR – DER ANMATHO PODCAST

In 2022 wurden die ISO Normen 27001 und 27002 aktualisiert. Neben kleineren Änderungen und Ergänzungen in den Normkapiteln der ISO 27001 gab es große Änderungen in der ISO 27002 und damit auch im Anhang der ISO 27001, in den Controls und Maßnahmen zur Umsetzung eines ISMS. Bis 2025 müssen alle bereits zertifizierten ISM Systeme nach den aktualisierten Normen ausgerichtet werden, daher ist eine Beschäftigung mit den Änderungen unumgänglich.

In unserer Folge „Neuerungen in der ISO Norm 27001/27002“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Zeitlicher Ablauf – Umstellungsfristen, Zertifizierungen
  • Änderungen der Norm in den Normkapiteln und im Anhang
  • Tipps zur Einbindung neuer Controls
  • Sicht eines Auditors zur Prüfung der Änderungen

Hier ein Paar Links zum Thema Neuerungen in der ISO Norm 27001/27002

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– Business Continuity Management (BCM) nach BSI-Grundschutz bei einem Cyber-Angriff auf eine öffentliche Einrichtung –

Wer in den letzten Tagen und Wochen die Berichterstattung verfolgt hat wird auch vom Angriff auf die Stadt und den Landkreis Fürth gelesen haben. Sogenannte DDos-Angriffe von verschiedenen IP-Adressen aus unterschiedlichen Ländern haben zu einer starken Belastung des Servers geführt. Die Angriffe konnten bisher aber erfolgreich abgewehrt werden.

In einer zunehmend digitalisierten Welt sind öffentliche Einrichtungen und Behörden verstärkt Cyber-Angriffen ausgesetzt. Diese Angriffe können erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb und die Sicherheit dieser Institutionen haben. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie über robuste Business Continuity Management (BCM)-Maßnahmen verfügen, um sich gegen solche Angriffe zu verteidigen und im Falle eines Vorfalls schnell wieder handlungsfähig zu werden.

BCM nach BSI IT-Grundschutz

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet mit seinem Grundschutzkonzept eine bewährte Methode, um die Informationssicherheit in öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten. Business Continuity Management ist ein integraler Bestandteil dieses Konzepts und umfasst Maßnahmen, um die Auswirkungen von Cyber-Angriffen zu minimieren und die Kontinuität des Betriebs sicherzustellen.

Ein entscheidender Schritt im BCM ist die Risikoanalyse, bei der potenzielle Bedrohungen und Schwachstellen identifiziert werden. Im Falle eines Cyber-Angriffs kann dies bedeuten, die Anfälligkeiten der IT-Infrastruktur und der verwendeten Software zu untersuchen sowie potenzielle Angriffsvektoren zu identifizieren. Auf dieser Grundlage können dann gezielte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um die Risiken zu minimieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des BCM ist die Erstellung eines Notfallplans. Dieser Plan sollte detaillierte Verfahren enthalten, die im Falle eines Cyber-Angriffs umgesetzt werden müssen. Damit soll der Betrieb aufrecht erhalten und die Auswirkungen des Vorfalls minimiert werden. Dazu gehört beispielsweise die Einrichtung eines Krisenreaktions-Teams, das für die Koordination der Reaktion auf den Vorfall verantwortlich ist. Des weiteren ist die Festlegung von Kommunikationsverfahren wichtig, um die betroffenen Parteien zu informieren.

Ein zentraler Bestandteil des BCM nach BSI-Grundschutz ist auch die regelmäßige Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter für das Thema Informationssicherheit. Indem die Mitarbeiter über die Risiken von Cyber-Angriffen informiert und für die Erkennung verdächtiger Aktivitäten sensibilisiert werden, können sie dazu beitragen, Sicherheitsvorfälle frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass öffentliche Einrichtungen und Behörden über ein angemessenes Incident-Response-Management verfügen.

Dies umfasst:

  • die schnelle Reaktion auf Sicherheitsvorfälle
  • die Untersuchung des Vorfalls
  • die Wiederherstellung der betroffenen Systeme und Daten
  • sowie die Durchführung einer umfassenden Nachanalyse, um Lehren aus dem Vorfall zu ziehen und zukünftige Angriffe zu verhindern.

Insgesamt ist Business Continuity Management nach BSI-Grundschutz ein entscheidender Bestandteil der Informationssicherheitsstrategie öffentlicher Einrichtungen und Behörden. Indem sie proaktiv Maßnahmen ergreifen, um sich gegen Cyber-Angriffe zu verteidigen und im Falle eines Vorfalls schnell wieder handlungsfähig zu werden, können sie die Kontinuität ihrer Dienstleistungen sicherstellen und das Vertrauen der Bürger in die Institutionen wahren.

Hinweis für die Abfallwirtschaft

Interessant wird es an dieser Stelle zukünftig für die Abfallwirtschaft, da diese als kritischer Sektor eingestuft ist und jetzt auch verpflichtet ist ein Informationssicherheits-Managementsystem einzuführen. Da kommt einiges an Arbeit auf die öffentlichen Einrichtungen zu.

Was Sie auch zum BCM interessieren könnte:

Seminar:

“Business Continuity Management (BCM) nach ISO 22301”

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Seit einigen Jahren macht die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) enorme Sprünge – von reinem „Maschinenlernen“ zu gefühlter Intelligenz ist spätestens seit der Einführung von Chat GPT der Wandel vollzogen. Doch wie kann man diese Technologie im Unternehmen rechtssicher einsetzen? Welche Anwendungsmöglichkeiten gibt es, wie kann so ein Einführungsprojekt bestmöglich umgesetzt werden, welche Risiken sind zu beachten und wie können Mitarbeiter überzeugt werden, dass die KI sie nicht überflüssig machen soll?

Unser Gesprächspartner ist diesmal Steffen Maas, einer der Gründer der ai.Impact GmbH in Hamburg, der Unternehmen bei der Einführung von KI unterstützt (Kontakt ai.Impact).

In unserer Folge „KI rechtssicher im Unternehmen einführen – was ist zu beachten?“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Was ist künstliche Intelligenz, Deep Learning oder Large Language Module?
  • „Intelligenzrevolution“ – die Möglichkeiten und Risiken der LLM
  • Mögliche Anwendungsbereiche von KI im Unternehmen
  • KI bei Unternehmen in KRITIS Sektoren
  • Möglicher Projektablauf der KI-Einführung im Unternehmen
  • die Wichtigkeit der Einbeziehung der Mitarbeiter
  • Berücksichtigung des Datenschutzes, Urheberrechtes, Antidiskriminierungsgrundsatz

Hier ein Paar Links zum Thema KI im Unternehmen – was ist zu beachten?

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Nachdem in den vorherigen Beiträgen zum Thema TISAX® das Zusammenspiel zwischen den drei wesentlichen ISMS-Elementen Asset Management, Klassifizierung und Risikomanagement dargestellt wurde, wird in diesem Artikel der Einfluss der wichtigsten „nicht-technischen Komponente“ betrachtet – der Einfluss des Menschen.

Wie in eigentlich allen anderen Standards für Informationssicherheit auch, ist das Themengebiet Awareness und Schulung auch bei TISAX® zu finden. Diese generell sehr präsente Herangehensweise beruht auf der Einsicht, dass genaugenommen nur drei mögliche Schwachstellen einen Informationssicherheitsvorfall erst möglich machen: technische Schwächen (wie z.B. Softwarefehler), organisatorische Schwächen (z.B. fehlende Regelungen für das mobile Arbeiten) und menschliche Fehlhandlungen (z.B. das Öffnen eines Mailanhang mit einer Schadsoftware).

Um ein angemessenes Niveau der Informationssicherheit zu erreichen, müssen alle drei Bereiche der möglichen Schwachstellen behandelt werden. Daher finden sich in einem guten Awareness-Konzept vielfältige Maßnahmen, durch deren Zusammenwirken ein sicheres Verhalten der beteiligten Personen erreicht werden soll.

Der erste Schritt – Regelungen treffen

Genaugenommen startet Awareness auf der Seite des Unternehmens. Der Arbeitgeber muss aufzeigen, was im konkreten Unternehmen unter „sicherem Verhalten“ zu verstehen ist und was von den Mitarbeitern erwartet wird. Diese Vorgaben finden sich in den verschiedenen Richtlinien und Anweisungen. Damit sie aber von den Mitarbeitern auch angewandt werden können, müssen diese Vorgaben nicht nur fixiert, sondern auch mitgeteilt werden. Dies geschieht zumeist in Schulungen, in eLearnings oder beim Firmeneintritt eines neuen Mitarbeiters. Inhaltlich findet man an dieser Stelle oft Regelungen für den Gebrauch von Systemen und Anwendungen, den Umgang mit Passworten oder anderen Authentifizierungsmitteln und auch Belehrungen und Verpflichtungen zur Verschwiegenheit.

Als Besonderheit in der Automobilindustrie kommt hinzu, dass Unternehmen häufig mit Informationswerten von Kunden umgehen, oftmals in Form von Projekten. Daher müssen den Projektbeteiligten nicht nur die Vorgaben des eigenen Unternehmens bekannt sein, sondern auch die Vorgaben der Kunden, mit deren Informationswerten im Zuge des Projektes umgegangen wird.

Die Rolle des Mitarbeiters

Die Mitarbeiter haben außerdem noch an einer anderen Stelle einen Einfluss auf das Niveau der Informationssicherheit, neben dem Beachten der Vorgaben des Unternehmens. Es wird von ihnen erwartet, dass sie beobachtete oder vermutete Vorfälle der Schwachstellen dem Verantwortlichen im Unternehmen, zumeist dem Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) melden. Das setzt voraus, dass solche Meldewege und Kontakte bei den Mitarbeitern auch bekannt sind. Das Erkennen und Melden von Informationssicherheitsvorfällen sollte daher ebenfalls in Schulungen vorkommen.

An dieser Stelle noch zwei kleine Hinweise zum Melden von Vorfällen. Das Melden der Vorfälle wird von den Mitarbeitern erwartet – nicht aber das Bewerten oder gar das Beheben des gemeldeten Zustands. Diese Bewertung, Entscheidung und weitere Verfolgung wird zumeist beim ISB gesehen. Außerdem freuen sich die meisten Menschen, wenn sie auf einen Hinweis hin zumindest ein kleines positives Feedback bekommen … Schließlich möchten der ISB und auch das Unternehmen, dass dieses Verhalten auch weiterhin gezeigt wird.

Die Gedanken in diesem Artikel zeigen, warum sich in dem VDA ISA Katalog neben vielen eher technischen Aspekten auch Forderungen zur Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter finden. Natürlich gibt es auch Forderungen, die sowohl die technischen als auch die personellen Aspekte zeitgleich betreffen, wie zum Beispiel das mobile Arbeiten. Doch dazu mehr im nächsten Artikel …

Was Sie auch interessieren könnte:

Seminar:

„TISAX® – Informationssicherheit in der Automobilindustrie“

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Die Folge 14 TISAX® – „Informationssicherheit in der Automobilindustrie“ sowie die Folgen 4 und 5 Security Awareness liefern Ihnen hier interessante Informationen zum Thema.

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Die notwendige Risikobetrachtung bzw. Notfallplanung in einem ISMS oder BCM erscheint oftmals wie ein riesiger, unübersichtlicher und schwer zu bezwingender Berg – wo soll man anfangen, auf was muss man achten, wie schafft man es vor lauter Risiken den Kopf nicht in den Sand zu stecken?

Am Beispiel des Risikos „Hochwasser“ wollen wir in diesem Podcast einmal Schritt für Schritt durchgehen, wie ein Risiko betrachtet und im BCM bestmöglich damit umgeht.

Dieser Podcast richtet sich an Informationssicherheitsbeauftragte, BCM-Manager und alle, die sich im Unternehmen mit der Notfallplanung oder dem Business Continuity Management beschäftigen.

In unserer Folge „Risikobetrachtung am Beispiel Hochwasser“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Identifikation kritischer Geschäftsprozesse und definieren
  • Bewertung von Risiken und die Notwendigkeit einer Business Impact Analyse
  • Wo finde ich Hilfe, um Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zu planen?
  • Die Wichtigkeit von Übungen und Kommunikationsplanung

Hier ein Paar Links zum Thema Risikobetrachtung am Beispiel Hochwasser

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Integration der ISMS-Prozesse in die Prozesse des Unternehmens

In den ersten beiden Teilen dieser Artikelserie haben wir uns mit den Aufgaben von Geschäftsführern und Vorständen in einem Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nach ISO 27001 bezüglich des Zusammensetzen eines Projektteams für die Einführung des ISMS sowie mit den Rollen und der Aufbauorganisation für den Betrieb des ISMS beschäftigt. Im dritten Teil ging es um die Berichtswege hin zur obersten Leitung eines Unternehmens.

In diesem Beitrag ist die Integration in die Prozesse das Thema.

Verantwortung für die Integration der Anforderungen des ISMS in die Prozesse des Unternehmens

Prozesse spielen eine große Rolle in einem ISMS nach ISO 27001. Diese Prozessorientierung hat in der aktuellen Version ISO 27001:2022 noch zugenommen.

Es ist die Verantwortung der obersten Leitung, also der Geschäftsführer und Vorstände, dass alle Anforderungen des ISMS in die Prozesse der Organisation integriert werden (vergl. ISO 27001:2022 Kap. 5.1 b). Diese Pflicht beschränkt sich also nicht nur auf das Mitglied der Unternehmensführung, in dessen Geschäftsbereich das ISMS als solches verantwortet wird. Begründet wird eine Pflicht für alle Geschäftsführungsmitglieder, dafür Sorge zu tragen, dass  in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich die Anforderungen des ISMS nicht nur umgesetzt werden, sondern integraler Bestandteil der Prozesse und Abläufe in ihrem Verantwortungsbereich sind.

Diese Integration kann man sich analog zur Verantwortung für andere Themen wie beispielsweise Datenschutz oder Arbeitssicherheit vorstellen. Auch hierfür gibt es jeweils Spezialisten im Unternehmen. Trotzdem ist jeder verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich auf die Einhaltung der entsprechenden Regeln zu achten und die eigenen Prozesse so anzupassen, dass ein regelkonformes Verhalten durch die üblichen Abläufe (die Prozesse) nicht nur nicht behindert, sondern gefördert wird.

Messung und Auditierung der Prozesse

Die Überwachung und  Messung der Wirksamkeit der etablierten Prozesse ist fester Bestandteil des ISMS (vergl. ISO 27001:2022 Kap. 9.1. a). Beim Aufbau und der Umsetzung des Audiprogramms ist die Bedeutung der Prozesse zu berücksichtigen (vergl. ISO 27001:2022 Kap. 9.2.2). Beides kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn die Prozesse und Abläufe der Informationssicherheit in die Prozesse und Abläufe des Unternehmens integriert sind.

Abschluss und Fazit

Das ISMS wird nur gut funktionieren und damit für ein echtes Mehr an Informationssicherheit sorgen, wenn es integraler Bestandteil der Organisation ist. Es ist die Aufgabe der obersten Leitung, dies zu fördern und diese Unterstützung durch ihr tägliches Handeln sichtbar zu machen.

Damit wären die wesentlichen Aspekte der Integration der Anforderungen und Prozesse des ISMS in die Prozesse des Unternehmen beschrieben. Damit endet die Artikelreihe über die Aufgaben der obersten Leitung im ISMS.

Was Sie noch interessieren könnte…

Seminar:

„Informationssicherheit für Vorstände und Geschäftsführer“

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Nachdem wir in vorherigen Podcasts bereits über die Auswahl der passenden Norm, die Aufgaben von ISB und Geschäftsführung, den ersten Schritten im ISMS sowie der Methodik gesprochen haben, uns also den Kapitel 4 (Kontext), 6 (Planung) und teilweise 8 (Betrieb) gewidmet haben – geht es in diesem Podcast um die Kapitel 5 = Führung, 9 = Überwachung (Bewertung der Leistung) und 10 = Verbesserung – sprich um die Teile des ISMS bei denen es um die Steuerung geht.

Dieser Podcast richtet sich zum einen an Geschäftsführer, Vorstände und die oberste Managementebene, zum anderen aber auch an die Hauptverantwortlichen im ISMS, wie ISB oder CISOs.

In unserer Folge „ISMS – ein Management mit System“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Die Aufgaben der Führungsebene im ISMS von der Initiierung bis zur Überwachung
  • Was kann delegiert werden und was auf gar keinen Fall
  • Vorteile und Synergien

Hier ein Paar Links zum Thema ISMS – ein Management mit System

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Die digitale Transformation hat die Art und Weise, wie Unternehmen Informationen verwalten, grundlegend verändert. Mit dem zunehmenden Einsatz von Technologien und der verstärkten Vernetzung von Geschäftsprozessen ist es entscheidend, dass Organisationen robuste Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) implementieren. Die ISO 27001, eine international anerkannte Norm für Informationssicherheit, bietet einen Rahmen für die Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Verbesserung eines wirksamen ISMS. Interne Audits nach ISO 27001 spielen dabei eine Schlüsselrolle, um sicherzustellen, dass das ISMS effektiv funktioniert und den ständig wachsenden Bedrohungen standhält.

Warum sind interne Audits wichtig?

Interne Audits sind systematische und unabhängige Bewertungen von Prozessen, um sicherzustellen, dass diese den festgelegten Standards entsprechen. Im Kontext von ISO 27001 dienen interne Audits dazu, die Wirksamkeit des ISMS zu überprüfen und Schwachstellen aufzudecken, bevor sie zu ernsthaften Sicherheitsproblemen führen. Durch regelmäßige Audits wird eine kontinuierliche Verbesserung der Informationssicherheitsprozesse ermöglicht.

Planung ist der Schlüssel zum Erfolg

Bevor ein internes Audit durchgeführt wird, ist eine sorgfältige Planung erforderlich. Dies umfasst die Festlegung der Auditziele, die Auswahl qualifizierter Auditoren und die Festlegung des Prüfumfangs. Der Auditplan sollte alle relevanten Prozesse und Kontrollen abdecken, um ein umfassendes Bild der Informationssicherheitslage im Unternehmen zu erhalten.

Durchführung des internen Audits

Während des Audits bewerten die internen Auditoren die Umsetzung der ISO-27001-Anforderungen, die Effektivität der Sicherheitskontrollen und die allgemeine Konformität mit den festgelegten Richtlinien. Dies beinhaltet oft Interviews mit Mitarbeitern, Überprüfung von Dokumentationen und Analyse von Sicherheitsvorfällen. Das Ziel ist es, potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und Empfehlungen für Verbesserungen auszusprechen.

Ergebnisse und Maßnahmenplanung

Nach Abschluss des internen Audits werden die Ergebnisse dokumentiert. Dies umfasst festgestellte Nonkonformitäten, positive Ergebnisse und mögliche Verbesserungsvorschläge. Basierend auf diesen Ergebnissen erstellt das Unternehmen einen Maßnahmenplan, um die identifizierten Schwachstellen zu beheben und das ISMS kontinuierlich zu verbessern.

Kontinuierliche Verbesserung und Anpassung an neue Herausforderungen

Interne Audits dienen nicht nur der Einhaltung von Standards, sondern fördern auch eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung. Die sich ständig ändernde Bedrohungslandschaft erfordert, dass Unternehmen flexibel bleiben und ihre Sicherheitspraktiken anpassen. Durch regelmäßige interne Audits können Unternehmen sicherstellen, dass ihr ISMS nicht nur aktuellen Standards entspricht, sondern auch auf neue Herausforderungen vorbereitet ist.

Fazit

Interne Audits nach ISO 27001 sind unverzichtbar für die Sicherheit von Unternehmensinformationen. Sie bieten eine systematische Methode, um die Effektivität des ISMS zu überprüfen, Schwachstellen aufzudecken und eine kontinuierliche Verbesserung zu fördern. Unternehmen, die diese Audits ernst nehmen, investieren nicht nur in ihre eigene Sicherheit, sondern auch in das Vertrauen ihrer Kunden und Partner. Ein gut durchgeführtes internes Audit ist somit nicht nur eine Pflichtübung, sondern ein strategisches Werkzeug zur Bewältigung der ständig wachsenden Herausforderungen im Bereich der Informationssicherheit.

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Seminar:

„Einführung in die Auditierung von Managementsystemen nach ISO 19011“

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In den letzten neun Beiträgen wurden die wesentlichen Elemente für ein sicheres Arbeiten im Home Office dargestellt. Dabei wurden technische Aspekte angesprochen, wie die Geräteausstattung und der Support, die Einbindung der Mitarbeiter in die betriebliche Kommunikation sowie die Nutzung von Privatgeräten.

Aber auch organisatorische Fragestellungen wurden beleuchtet, wie die Notwendigkeit der Erstellung von Vorgaben und Regeln für das Arbeiten im Home Office, die Schulung dieser Regeln oder auch Überlegungen zum Umgang mit klassifizierten Informationswerten. Zur Erinnerung – bei der Klassifizierung geht es um die Schutzziele Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und auch Authentizität.

In diesem abschließenden Artikel soll noch auf eine Feinheit in den Formulierungen eingegangen werden, die oftmals übersehen wird. „Home Office“, „Telearbeit“ und „mobiles Arbeiten“ werden häufig als identisch betrachtet, sind es aber nicht – und sind auch inhaltlich zu unterscheiden.

Telearbeit

„Telearbeit“ ist im Arbeitsrecht bereits lange Zeit vor der Corona-Pandemie bekannt und bedeutet, dass es für einen Mitarbeiter mehrere Arbeitsstätten geben kann – und eine dieser Arbeitsstätten kann sich in der eigenen Wohnung befinden. Diese Betrachtung bedeutet aber auch, dass die Behandlung dieser Arbeitsstätte in der eigenen Wohnung den gleichen Regeln unterliegt wie der Arbeitsplatz im Unternehmen, was z.B. die Ausstattung, die Ergonomie und generell die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für diese Arbeitsstätte betrifft. Außerdem ist bei Telearbeit die Einbindung des Betriebsrates zu beachten. Aus dem Blickwinkel der Informationssicherheit allerdings ist Telearbeit eher positiv einzuschätzen – eben wegen der umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitens.

Unterscheidung von “Home Office” und “mobilem Arbeiten”

„Home Office“ und auch „mobiles Arbeiten“ sind oftmals im juristischen Sinne nicht so strikt geregelt. Daher ist es notwendig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber hier eine klare Abstimmung über die Rechte, Pflichten und Abläufe treffen. Einige Anregungen für die Inhalte dieser Abstimmung finden sich in den einzelnen Artikeln dieser Blogreihe.

Auch die beiden Begriffe „Home Office“ und „mobiles Arbeiten“ haben nicht die gleiche Bedeutung. Unter „Home Office“ wird das Arbeiten in der eigenen Wohnung des Arbeitnehmers verstanden. „Mobiles Arbeiten“ geht über diese Bedeutung hinaus. Zumeist bedeutet „mobiles Arbeiten“ das Erbringen der Arbeitsleistung an einem beliebigen Ort. Dies kann die eigene Wohnung sein, es kann aber auch das Zugabteil, die Parkbank oder das Hotelzimmer während einer Dienstreise sein. Entscheidend bei diesen beiden Formen ist, dass Arbeitnehmer beim Arbeiten im Home Office durchaus eigene Gestaltungsmöglichkeiten haben. Beispiele hierfür sind die Nutzung eines Schredders für Papierunterlagen oder des eigenen – vertrauenswürdigen – Internetzugangs. Dagegen sind die Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung sicher zu gestalten, beim mobilen Arbeiten deutlich eingeschränkt. Daher ist es durchaus sinnvoll, bei dem Erstellen von Vorgaben und Richtlinien alle drei Arbeitsorte zu bedenken und die Regeln für das sichere Arbeiten entsprechend zu fixieren: für den Arbeitsplatz im Unternehmen, für das Home Office und auch für das mobile Arbeiten.

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Datenschutz und Informationssicherheit im Home Office und beim mobilen Arbeiten

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Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende entgegen, Zeit, um einmal zurückzublicken, was uns das Jahr im Bereich der Informationssicherheit gebracht hat.

Von der Zertifizierung der aktualisierten ISO 27001 über die ersten Auswirkungen der in 2022 verabschiedeter Gesetze und Richtlinien bis hin zum spannenden Thema der Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz, in diesem Podcast wollen wir all diese Punkte einmal beleuchten.

In unserer Folge „Jahresrückblick 2023 Informationssicherheit“ gehen wir auf folgende Aspekte ein:

  • Erste Zertifizierungen nach der neuen ISO 27001:2022 – Herausforderungen
  • IT-SiG 2.0 und NIS2 – Erste Auswirkungen in 2023: Systeme zur Angriffserkennung, Senkungen von Schwellwerten, etc.
  • Künstliche Intelligenz – Chancen und Risiken für die Informationssicherheit

Hier ein Paar Links zum Thema Jahresrückblick 2023 Informationssicherheit

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